Podologie: Der Unterschied zwischen medizinischer und kosmetischer Fußpflege
Podologie bzw. medizinische Fußpflege grenzt sich von der kosmetischen Fußpflege ab. Medizinische Fußpflege zählt zu den heilberuflichen Tätigkeiten und gilt als medizinischer Fachberuf. Nur ein Podologe behandelt auch Diabetiker, Bluter, Rheumatiker bei ärztlicher Indikation fachgerecht. Bei der medizinischen Fußpflege steht in unserer Praxis die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung an gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Füßen im Mittelpunkt der Anwendung.
Die kosmetische Fußpflege hingegen, die grundsätzlich frei ausgeübt werden kann, ist die Ausübung von pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß.
In unserer Praxis behandeln und beraten wir gezielt zu:
- Entzündungen
- Geschwüren
- offenen Wunden
- Druckstellen
- Blasen
- Warzen
- Hornhaut
- Hühneraugen
- eingewachsenen Fußnägeln
Liegt eine medizinische Notwendigkeit für eine medizinische Fußpflege mit entsprechender Verordnung vom Arzt vor, werden die Kosten von den meisten Krankenkassen übernommen – bei anderen wird eine Zuzahlung fällig. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen gerne dazu Auskunft.